Aufgaben der Kammer
Die Aufgaben der Landestierärztekammer Mecklenburg-Vorpommern sind in § 4 des Heilberufsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (HeilBerG M-V) festgehalten.
Die Landestierärztekammer
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erhält einen sittlich und wissenschaftlich hoch stehenden Berufsstand und wahrt unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die beruflichen Belange ihrer Mitglieder,
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überwacht die Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder,
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fördert und gestaltet eine hohe Qualität der Berufsausübung,
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trifft geeignete Maßnahmen zur Gestaltung und Förderung der Fort- und Weiterbildung der Mitglieder, insbesondere kann sie Fortbildungsveranstaltungen zertifizieren und den Mitgliedern Fortbildungszertifikate erteilen,
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gestaltet und fördert die Aus- und Fortbildung der bei den Kammermitgliedern beschäftigten berufsspezifischen Mitarbeiter,
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unterstützt den öffentlichen Gesundheitsdienst und das öffentliche Veterinärwesen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen,
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stellt einen tierärztlichen Notfalldienst in den sprechstundenfreien Zeiten sicher,
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nimmt auf Verlangen der zuständigen Behörden zu Gesetz- und Verordnungsentwürfen Stellung und erstattet Fachgutachten oder benennt Sachverständige zur Erstattung von Fachgutachten,
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wirkt auf ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander hin und schlichtet Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern sowie zwischen diesen und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind,
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vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen und ihren Patienten aus dem Behandlungsverhältnis,
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berät die Kammermitglieder in Fragen der Berufsausübung,
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führt Aufgaben durch, die ihr durch Rechtsverordnung zugewiesen wurden,
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nimmt die ihr nach dem Heilberufsgesetz Mecklenburg-Vorpommern obliegenden weiteren Aufgaben wahr.