Mit der E-Rechnungspflicht, welche zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, muss sich auch die Tierärzteschaft bzw. müssen sich insbesondere die Betreiberinnen und Betreiber von Tierarztpraxen und Tierärztlichen Kliniken befassen.
Um den Kammer Mitgliedern den Einstieg in dieses Thema zu erleichtern und eine Orientierung zu bieten, stellt die Tierärztekammer Nordrhein den nachfolgend verlinkten Fragen-und-Antworten-Katalog zur Verfügung:
Was ist mit dem Begriff „E-Rechnungspflicht“ bzw. elektronische Rechnung gemeint ? Was sind die rechtlichen Grundlagen? In welchen Stufen wird diese Pflicht nach und nach ausgestaltet (Übergangsfristen)? Bleibt die Verwendung von Papierrechnungen möglich? Zu diesen und weiteren Fragen finden Sie Antworten in dem erwähnten Katalog.